Gemeinsamer Stadt- und Gemeindeausscheid im Feuerwehrsport am 27.05.2017


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Am 27.05.2017 findet der diesjährige Stadt- und Gemeindeausscheid im Feuerwehrsport auf dem Gelände am Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Bresinchen statt.

Beginn der Veranstaltung: 13.00 Uhr

Eröffnung: 13.15 Uhr

Beginn der Wettkämpfe: 13.30 Uhr

Eingeladen sind recht herzlich alle Bürger und Interessierte aus der Stadt Guben und der Gemeinde Schenkendöbern.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Hier ist die Ausschreibung:

Ausschreibung der Gemeinde Schenkendöbern zu den

Gemeinde- und Stadtmeisterschaft im Feuerwehrsport

1. Veranstalter:

Gemeinde Schenkendöbern/ FFw Guben

2). Veranstaltungsort:

Feuerwehrhaus FF Bresinchen Treffpunkt 12.45 Uhr am 27.05.2017

3). Disziplin; Wettkampfbeginn

Löschangriff nass:; alle AK weiblich und männlich: 27.05.2017; 13.30 Uhr

4). Teilnahme:

Löschangriff nass:       Frauen           :    unbegrenzt

                                         Männer         :    unbegrenzt

Löschangriff nass:        Jugend          :   unbegrenzt

Wertungsläufe:         Alle Wertungsgruppen      :   1 Lauf

5). Anmeldung:

Teilnahmeberechtigt sind alle Feuerwehrangehörigen der Gemeinde Schenkendöbern und der Stadt Guben.

Die Anmeldung der Mannschaften für die einzelnen Disziplinen hat mit der in den  Anlagen

beigefügten Teilnahmemeldung bis zum 15.05.2017 zu erfolgen.

Eine namentliche Aufstellung:

  • der Wettkämpferinnen bzw. der Wettkämpfer je Mannschaft
  • der zwei Ersatzsportler je Mannschaft
  • der zwei Betreuer je Mannschaft

muss vor Beginn der Wettkämpfe (mit Unterschrift des Ortswehrführers und den  

Dienstausweisen der Mannschaftsmitglieder) bei dem Wettkampfgericht vorgelegt werden.

 6). Wettkampfdurchführung:

Für die 14. Gemeinde- und Stadtmeisterschaften im Feuerwehrsport der Frauen und Männer

gelten die aktuellen DFV- Wettkampfbestimmungen im Feuerwehrsport des Landes Brandenburg

 

Für die 14. Gemeinde- und Stadtmeisterschaften im Feuerwehrsport der Jugend gelten die aktuellen Wettkampfbestimmungen der Wettbewerbsordnung der Jugendfeuerwehren

des Landes Brandenburg.

Es gilt für Frauen und Männer einheitliche Einsatzbekleidung der Feuerwehr.

Es gilt für Jugend einheitliche Übungsanzüge nach den Vorschriften der Deutschen Jugendfeuerwehr.

Lederturnschuhe sind zulässig, jedoch ohne Noppen, Stollen oder Spikes, sie müssen den Knöchel umschließen.

Das Wettkampfgericht entscheidet am Tag des Wettkampfes über den Start im T-Shirt

(witterungsbedingt).

Alle Wettkämpferinnen und Wettkämpfer haben mit Helm und Gurt/ Koppel anzutreten.

Ein Gaststarter pro Mannschaft aus der Gemeinde Schenkendöbern und Stadt Guben ist gestattet

Aus organisatorischen Gründen können Abweichungen von der Teilnahmemeldung nicht erfolgen.

Jede teilnehmende Mannschaft hat eine Vorbereitungszeit von 5 min. Diese ist zwingend einzuhalten. Eine Überschreitung der Vorbereitungszeit hat unwiderruflich die Disqualifikation der betreffenden Mannschaft zur Folge.

Disziplinlosigkeit:

 

  • Verbale Beleidigung der Wettbewerbsleitung, ebenso körperliche Angriffe und Verstöße  

      gegen die Kameradschaft, führen zur sofortigen Disqualifikation der Mannschaft für den

      gesamten Wettbewerb.

  • Betritt ein Mannschaftsmitglied oder ein Betreuer, der nicht zu der Zeit laufenden

      Mannschaft gehört, den Wettbewerbsbereich und verlässt ihn nach einmaliger

      Aufforderung nicht sofort, erhält die zugehörige Mannschaft für den jeweiligen Lauf eine

      Strafzeit von 5 Sekunden. Erfolgt dies wiederholt, kann die Strafe mehrmals verhängt

      werden.

      Wird durch dieses Betreten der Bahn eine andere Mannschaft behindert, erfolgt eine

      Disqualifikation der Mannschaft für den gesamten Wettbewerb.

Hierüber entscheidet der Bahnleiter im Einvernehmen mit dem Hauptkampfrichter.

 Wertung der Wettkämpfe:

 Der Sieger bei den Mannschaften der Männer und die teilnehmenden Mannschaften der

 Frauen qualifizieren sich für die  Kreismeisterschaften des Kreisfeuerwehrverbandes

 Spree- Neiße e.V. im Feuerwehrsport im Jahr 2017.

 Proteste:

 Einsprüche gegen die Bewertung eines Wettkampfergebnisses sind nur zur eigenen

 Mannschaft zulässig.

 Sie sind spätestens bis 10 min nach dem Wettkampfende schriftlich beim Hauptschiedsrichter

 einzureichen.

 Unfallversicherungsschutz

 Die namentlich von den Ortswehrführern benannten Wettkämpferinnen und Wettkämpfer,

 Ersatzsportler, Betreuer und Kampfrichter sowie die von der Gemeinde eingesetzten

 Arbeitskräfte genießen während der Vorbereitung und Durchführung den gesetzlichen

 Unfallversicherungsschutz im Rahmen ihres Feuerwehrdienstes.

7). Wettkampfgeräte:

  Für den gesamten Wettkampf Löschangriff nass sind eigene Geräte zu verwenden.

   Es werden nur die Tragkraftspritzen, und bei Bedarf Sauglängen von 2,50m, zur Verfügung    

   gestellt.

  • 1 TS 8 Firma Ziegler
  • Druckminderer

 

Alle sonstigen Gerätschaften sind von den Mannschaften selbst mitzubringen. Diese müssen den Bestimmungen der Wettkampfordnung entsprechen. Eine Kontrolle der verwendeten Geräte behält sich die Wettkampfleitung vor.

    

    Gerd Osadnik, GBM                                                                                

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