Kleiner Stadt- und Gemeindeausscheid am 16.09.2016 in Groß Gastrose

m 16.09.2016 ab 18.00 Uhr findet im Rahmen des diesjährigen in  Groß Gastrose stattfindenden gemeinsamen Kinder- und Jugendfeuerwehrlagers der Feuerwehren Taubendorf, Krayne und Bresinchen ein (kleiner) Stadt- und Gemeindeausscheid statt.

Hier die Ausschreibung dazu:

 

Ausschreibung der Gemeinde Schenkendöbern zu den

13. (kleinen) Gemeinde- und Stadtmeisterschaften

im Feuerwehrsport

1). Veranstalter:

Gemeinde Schenkendöbern/ FFw Guben

 

2). Veranstaltungsort:

Groß Gastrose  Sportplatz Treffpunkt 17.45 Uhr am 16.09.2016

                      

3). Disziplin,            Wertungsgruppen,                  Wettkampfbeginn

 

Löschangriff nass:        alle AK weiblich und                     16.09.2016 18.00 Uhr

männlich

 

4). Teilnahme:

Löschangriff nass:       Frauen      :    1 Mannschaft je Ortsfeuerwehr; Männer      :    1 Mannschaft je Ortsfeuerwehr

 

Löschangriff nass:       Jugend       :   unbegrenzt

 

Löschangriff nass:       Frauen     :   1 Lauf;  Männer     :   1 Lauf; Jugend      :   1 Lauf

 

5). Anmeldung:

Teilnahmeberechtigt sind alle Feuerwehrangehörigen der Gemeinde Schenkendöbern und der Stadt Guben.

 

Die Anmeldung der Mannschaften für die einzelnen Disziplinen hat mit der in den  Anlagen

beigefügten Teilnahmemeldung bis zum 02.09.2016 zu erfolgen.

Eine namentliche Aufstellung:

 

  • der Wettkämpferinnen bzw. der Wettkämpfer je Mannschaft
  • der zwei Ersatzsportler je Mannschaft
  • der zwei Betreuer je Mannschaft

muss vor Beginn der Wettkämpfe (mit Unterschrift des Ortswehrführers) bei dem Wettkampfgericht vorgelegt werden.

 

6). Wettkampfdurchführung:

 

Für die 13. Gemeinde- und Stadtmeisterschaften im Feuerwehrsport der Frauen und Männer

gelten die DFV- Wettkampfbestimmungen im Feuerwehrsport des Landes Brandenburg

Ausgabe 2012 mit der abgesprochenen Änderung der Wettkampfbahn auf: Bahn Jugend

Für die 13. Gemeinde- und Stadtmeisterschaften im Feuerwehrsport der Jugend gelten die Wettkampfbestimmungen der Wettbewerbsordnung der Jugendfeuerwehren

des Landes Brandenburg v. 30.04.2002 (Heftfarbe gelb)

 

Es gilt für Frauen und Männer einheitliche Einsatzbekleidung der Feuerwehr.

Es gilt für Jugend einheitliche Übungsanzüge nach den Vorschriften der Deutschen Jugendfeuerwehr.

Lederturnschuhe sind zulässig, jedoch ohne Noppen, Stollen oder Spikes, sie müssen den Knöchel umschließen.

Das Wettkampfgericht entscheidet am Tag des Wettkampfes über den Start im T-Shirt

(witterungsbedingt).

Alle Wettkämpferinnen und Wettkämpfer haben mit Helm und Gurt/ Koppel anzutreten.

Der Genuss von alkoholischen Getränken durch die Wettkämpfer vor dem Start ist nur in sehr geringen Mengen gestattet. Bei Auffälligkeiten einzelner Mannschaftsmitglieder durch zu starken Alkoholgenuss wird die Mannschaft komplett disqualifiziert. Eine Möglichkeit zum Protest bei dem Wettkampfgericht besteht in diesem Falle nicht

Ein Gaststarter pro Mannschaft aus der Gemeinde Schenkendöbern und Stadt Guben ist gestattet

Aus organisatorischen Gründen können Abweichungen von der Teilnahmemeldung nicht erfolgen.

Jede teilnehmende Mannschaft hat eine Vorbereitungszeit von 5 min. Diese ist zwingend einzuhalten. Eine Überschreitung der Vorbereitungszeit hat unwiderruflich die Disqualifikation der betreffenden Mannschaft zur Folge.

 

Disziplinlosigkeit:

 

  • Verbale Beleidigung der Wettbewerbsleitung, ebenso körperliche Angriffe und Verstöße  

      gegen die Kameradschaft, führen zur sofortigen Disqualifikation der Mannschaft für den

      gesamten Wettbewerb.

  • Betritt ein Mannschaftsmitglied oder ein Betreuer, der nicht zu der Zeit laufenden

      Mannschaft gehört, den Wettbewerbsbereich und verlässt ihn nach einmaliger

      Aufforderung nicht sofort, erhält die zugehörige Mannschaft für den jeweiligen Lauf eine

      Strafzeit von 5 Sekunden. Erfolgt dies wiederholt, kann die Strafe mehrmals verhängt

      werden.

      Wird durch dieses Betreten der Bahn eine andere Mannschaft behindert, erfolgt eine

      Disqualifikation der Mannschaft für den gesamten Wettbewerb.

(3) Hierüber entscheidet der Bahnleiter im Einvernehmen mit dem Hauptkampfrichter.

 

Proteste:

 

Einsprüche gegen die Bewertung eines Wettkampfergebnisses sind nur zur eigenen

Mannschaft zulässig.

Sie sind spätestens bis 10 min nach dem Wettkampfende schriftlich beim Hauptschiedsrichter

einzureichen.

 

Unfallversicherungsschutz

 

Die namentlich von den Ortswehrführern benannten Wettkämpferinnen und Wettkämpfer,

Ersatzsportler, Betreuer und Kampfrichter sowie die von der Gemeinde eingesetzten

Arbeitskräfte genießen während der Vorbereitung und Durchführung den gesetzlichen

Unfallversicherungsschutz im Rahmen ihres Feuerwehrdienstes.

 

7). Wettkampfgeräte:

 

Für den gesamten Wettkampf Löschangriff nass sind eigene Geräte zu verwenden.

Es werden nur die Tragkraftspritzen, und bei Bedarf Sauglängen von 2,50m, zur Verfügung

gestellt.

 

  • 2 TS 8 Firma Ziegler
  • Druckminderer

 

 

Alle sonstigen Gerätschaften sind von den Mannschaften selbst mitzubringen. Diese müssen den Bestimmungen der Wettkampfordnung entsprechen. Eine Kontrolle der verwendeten Geräte behält sich die Wettkampfleitung vor.

                                                                                                                                          

Gerd Osadnik, GBM                                                                     Ralf Buder, GJW